Strom-und Gaspreisbremse
Am 19.11.2022 trat das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber eine kurzfristige Entlastungsmaßnahme in Form einer einmaligen staatlichen finanziellen Überbrückungszahlung („Dezember-Hilfe“) geschaffen. Dabei stellen sich insbesondere Fragen wie und wann die vorgesehenen Entlastungen konkret beim Kunden ankommen. Welche Kunden haben einen Anspruch auf die Dezember-Hilfen? Wie berechnet sich die Höhe der Dezember-Hilfe? Welche Besonderheiten haben RLM-Kunden zu berücksichtigen? Gibt es Pflichten der (RLM)-Kunden um die Hilfe zu erhalten?
Darüber hinaus sollen – voraussichtlich Ende November – auch Vorgaben zur Strom- und Gaspreisbremse beschlossen werden, um Kunden auch mittelfristig zu entlasten. Dabei ist für RLM-Kunden die Einführung schon ab dem 01.01.2023 vorgesehen. Auch hier stellen sich zahlreiche Umsetzungs- und Abwicklungsfragen, insbesondere auch bei Gewerbe- und Industriekunden.
Erfahren Sie in unserem Web-Seminar
- die aktuellen regulatorischen Entwicklungen
- die Inhalte der Dezember-Soforthilfe
- den Zeitplan für die Strom-/Gaspreisbremse
- die geplante Umsetzung in Deutschland
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