Keine Angst vor den Kennzahlen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren


Die EU hat ein EU-weites System zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren verabschiedet. Daraus sind nationale Richtlinien wie in Deutschland das EnEfG (Energieeffizienz) von Gebäuden und Anlagen entstanden. Für Rechenzentren gelten spezifische Anforderungen, die im Rahmen des Gesetzes festgelegt sind. Das EnEfG und die EU-Richtlinie umfassen folgende Punkte (Abweichungen zwischen EU und nationalen Richtlinien möglich).

Energieeffizienzstandards

Das EnEfG legt Standards fest, die Rechenzentren erfüllen müssen, um Energie effizient zu nutzen. Diese Standards können sich auf Aspekte wie z.B. Kühlung, Stromversorgung und IT-Ausrüstung beziehen.
Gemäß dem EnEfG müssen große Unternehmen regelmäßig Energieaudits durchführen, um ihren Energieverbrauch zu überwachen und zu optimieren. Rechenzentren können in diese Kategorie fallen, da sie oft erhebliche Energiemengen verbrauchen.
Das Gesetz macht Vorschriften, um spezifische Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen, wie z.B. die Verwendung von energiesparenden Kühltechnologien, die Virtualisierung von Servern oder die Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme.
Rechenzentren sind verpflichtet, jährlich Kennwerte wie Energieverbrauch (ERZ), Power Usage Effectiveness (PUE), Water Usage Effectiveness (WUE), Cooling Efficiency (CER), Average Delta T (ΔT), Gesamtemissionen (CO₂) und Carbon Usage Effectiveness (CUE) auszuwerten (Sustainability Reporting) und, abhängig vom Land, Teile davon an nationale Rechenzentrumsregister zu melden.




Die Informationen für die Berichtspflicht müssen immer bis zum Ablauf des 31. März eines jeden Jahres gemeldet werden und sind ab einer nicht redundanten elektrischen Anschlussleistung > 1000kW (ab 2026 500kW) verbindlich. Bei Öffentlichen Rechenzentren liegt der Wert bei bereits > 300kW.

Unter nicht redundanter Nennanschlussleistung versteht sich die maximal vertraglich geregelte Leistung mit dem Energieversorgungsunternehmen. Falls diese nicht festgelegt wurde, so kann diese über den Leistungsschalter der Primärversorgung in der NSHV ermittelt werden.

Im Unterschied zur deutschen Richtlinie bezieht sich die EU bei der Berichtspflicht nicht auf die Nennanschlussleistung der Primäreinspeisung, sondern auf die installierte IT-Leistung.
EnEfG für Deutschland
Richtlinie für EU

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Mit einem vorhandenen Messkonzept gemäß der DIN EN 50600-2-2 sind Sie bereits optimal vorbereit und nur wenige Mausklicks vom Ziel EnEfG-Dashboard entfernt.

Unser erfahrenes Team von Ingenieuren und Fachleuten steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie für die Meldepflicht sicher aufgestellt sind.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und vereinbaren bei Bedarf einen persönlichen und unverbindlichen Termin, um Ihr Projekt im Detail zu besprechen.
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